Die Rettung des Mosel-Apollo und des Steillagenweinbaus
Melanargia und Deutsche Umwelthilfe unterliegen vor Gericht, Erhaltungsmaßnahmen für den Mosel-Apollo zeigen Wirkung
3. März 2026
Detlef Mader
Bild: Detlef MaderEnde 2023 haben wir erstmals über die ernsthafte Bedrohung des Mosel-Apollo durch ein möglicherweise bevorstehendes rechtliches Verbot der Hubschrauberspritzungen von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau an der Mosel berichtet. Im April 2025 schloss sich ein Bericht über das zu befürchtende zeitnahe Aussterben des einzigartigen Ritterfalters in der malerischen und unikalen Weinkulturlandschaft der Mosel mit jahrtausendelanger Tradition und die absurde und einer Kriegserklärung gleichkommende Klage der Melanargia – Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen (AGL) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz für ein verwaltungsgerichtliches Verbot der Hubschrauberspritzungen von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau an der Mosel an, die inzwischen erwartungsgemäß und glücklicherweise von den Verwaltungsgerichten in vier Urteilen in zwei Instanzen abgewiesen wurde. Jetzt gibt es deshalb wieder Hoffnung, eine Perspektive und eine Zukunft für den Steillagenweinbau und den Mosel-Apollo im Moseltal. Ein Bericht von Dr. Detlef Mader (von weinfreaks.de redaktionell überarbeitet).
Nach langem Hin und Her, nach kontroversem Für und Wider und nach vielfältigen Bemühungen und juristischen Auseinandersetzungen kann jetzt die frohe Botschaft verkündet werden: Im Steillagenweinbau an der Mosel dürfen weiterhin Hubschrauberspritzungen von Pflanzenschutzmitteln durchgeführt werden, und der Mosel-Apollo ist gerettet.
Der Apollofalter oder Roter Apollo (Parnassius apollo) war früher europaweit in über 200 regional begrenzten Unterarten verbreitet, von denen viele jedoch in den letzten 100 bis 150 Jahren schon ausgestorben sind. Mit dem Mosel-Apollo (Parnassius apollo vinningensis) lebt eine der europaweit zahlreichen Unterarten an der Mosel.
Lebensraum des Mosel-Apollo im Steillagenweinbau an der Mosel seit über 2000 Jahren
Der Mosel-Apollo lebt schon seit vielen Jahrhunderten an den felsigen Steilhängen des Moseltales, wo mit der Weißen und Gelben Fetthenne (dem Weißen und Gelben Mauerpfeffer) die wichtigsten Nahrungspflanzen der Raupen und mit der Wiesen-Flockenblume und der Skabiosen-Flockenblume die wichtigsten Nektarpflanzen der Falter in reichen Beständen wachsen, und wo die Flugplätze des wärmeliebenden Schmetterlings aufgrund der gegenüber den Flachlagen wesentlich stärkeren und längeren Insolation an den Steilhängen von der Sonne verwöhnt werden. Die Blüten der Flockenblumen dienen nicht nur als Tankstellen zum Nektartrinken der Falter, sondern fungieren vor allem als Treffpunkte von Männchen und Weibchen des Mosel-Apollo zur Vorbereitung der Paarung. Ein zweiter farbenprächtiger, majestätischer und herrlicher großer Ritterfalter an den Flugplätzen des Mosel-Apollo in den Steillagenweinbergen ist der Segelfalter (Iphiclides podalirius).
Viele Abschnitte der Steilhänge werden schon seit über 2000 Jahren durch den Weinbau bewirtschaftet und gepflegt, wodurch die Felsen und Schotterfluren offengehalten und die Flugplätze des Mosel-Apollo vor dem Zuwachsen und Überwuchern durch die Vegetation bewahrt werden. Es ist davon auszugehen, dass der Mosel-Apollo bereits in der Römerzeit geflogen ist und somit bereits seit mehr als zwei Jahrtausenden im Moseltal etabliert ist. Am Calmont zwischen Bremm und Ediger-Eller ist der Mosel-Apollo auch an einem der steilsten Weinberge der Welt zu Hause.
Bild: Friedhelm Rudorfer
Bild: Friedhelm RudorferFrühere und heutige Verbreitung des Mosel-Apollo
Vor über 100 bis 150 Jahren war der Mosel-Apollo noch zwischen Winningen und Traben-Trarbach sowie möglicherweise auch Bernkastel-Kues verbreitet und auch in den moselnahen Teilen von Eifel und Hunsrück ansässig. Seitdem sind jedoch immer mehr Flugplätze des einzigartigen Schmetterlings im Moseltal und sämtliche Flugplätze in der Eifel und im Hunsrück erloschen, so dass sich die Population des Mosel-Apollo in den letzten Jahrzehnten auf das Gebiet zwischen Winningen und Bremm sowie möglicherweise auch Pünderich zurückgezogen hat.
An den noch verbliebenen aktiven Flugplätzen sind die Populationsstärken des Mosel-Apollo in den letzten Jahrzehnten und auch noch in den letzten Jahren drastisch zurückgegangen und teilweise sogar extrem abgestürzt, was überwiegend oder sogar fast ausschließlich durch klimatische Extremereignisse verursacht wurde (besonders arktische Dauerfrostperioden mit zweistelligen Minusgraden im Winter, außergewöhnliche Häufungen später Frostnächte, außergewöhnlich trockene und heiße Sommer und außergewöhnlich regenreiche und kühle Frühlinge und Sommer). Die entscheidenden dramatischen und katastrophalen Populationskollapse des Mosel-Apollo in 2012, in 2019 und in 2024 wurden maßgeblich durch die arktischen Dauerfrostperioden mit zweistelligen Minusgraden im Winter in 2012 und in 2021, die außergewöhnlichen Häufungen später Frostnächte ab Mitte März in 2019 und in 2020, das außergewöhnlich kalte Frühjahr (April und Mai) in 2021, und die außergewöhnlich trockenen und heißen Sommer in 2022 und möglicherweise auch schon in 2018 hervorgerufen.
Untergeordnete Einflüsse auf den Rückgang der Populationsstärke des Mosel-Apollo hatten der Verlust von Lebensräumen infolge Überwucherung und Zuwachsen von Felsen und Schotterfluren durch die Vegetation nach der Aufgabe von unrentablen Steillagenweinbergen, hauptsächlich durch Verbuschung und Verwaldung.
Verteilung der Populationsstärke des Mosel-Apollo seit 1985
Das langfristige Gleichgewicht der Populationsstärke des Mosel-Apollo, das von 1985 bis 2011 mit einem ständigen Wechsel zwischen einer akzelerierten Populationsstärke von circa 1000 bis 1500 Exemplaren, einer intermediären Populationsstärke von circa 750 bis 1000 Individuen und einer retardierten Populationsstärke von circa 500 bis 750 Exemplaren dauerhaft innerhalb der langjährigen stabilen Schwankungsbreite zwischen einer oberen Widerstandslinie von circa 1500 Individuen und einer unteren Unterstützungslinie von circa 500 Exemplaren von 1985 bis 2011 tendiert hatte, wurde als Konsequenz der arktischen Dauerfrostperiode mit zweistelligen Minusgraden in 2012 erstmals gravierend und entscheidend nach unten durchbrochen, als der Mosel-Apollo nach einer akzelerierten Populationsstärke und einem spektakulären Massenflug in 2011 im Folgejahr plötzlich und unvermittelt innerhalb nur eines Jahres auf eine subresiduale Populationsstärke von nur noch circa 150 bis 300 Exemplaren in 2012 abgestürzt ist.
Nach einer vorübergehenden Erholung auf eine retardierte Populationsstärke von insgesamt circa 500 bis 750 Exemplaren in 2013 und in 2014 ist der Mosel-Apollo dann immer weiter abgerutscht und über eine stark retardierte Populationsstärke von circa 300 bis 500 Exemplaren von 2015 bis 2018 auf eine residuale, reliktische oder sogar subextinkte Populationsstärke von insgesamt lediglich circa 100 bis 200 Exemplaren in 2019 zusammengebrochen. Nach einer nochmaligen vorübergehenden leichten Erholung auf insgesamt nur noch circa 150 bis 300 Exemplare in 2020 hat sich der Kollaps des Mosel-Apollo dann stetig fortgesetzt und über eine residuale, reliktische oder sogar subextinkte Populationsstärke von lediglich circa 100 bis 200 Exemplaren von 2021 bis 2023 schließlich mit einem erneuten Absturz auf eine terminale oder präextinkte Populationsstärke von insgesamt nur noch circa 50 bis 100 Exemplaren in 2024 und in 2025 die Grenze zum Aussterben erreicht.
Steillagenweinbau und Naturschutzmaßnahmen zur Rettung des Mosel-Apollo vor dem Aussterben
Mit der aktuellen quasi subfinalen Populationsstärke von lediglich circa 50 bis 100 Exemplaren in dem derzeit gegenüber früher stark reduzierten und erheblich ausgedünnten Verbreitungsgebiet des Mosel-Apollo im Moseltal hat die weitere und konsequente Bewirtschaftung und Pflege der felsigen Hänge durch den Steillagenweinbau entscheidende überlebenswichtige Bedeutung für den Mosel-Apollo, weil ohne den kontinuierlichen Steillagenweinbau die restlichen noch verbliebenen aktiven Flugplätze in absehbarer Zeit von der Vegetation zugewachsen und überwuchert wären.
Seit 2020 werden im Rahmen eines Rettungsprogramms für den Mosel-Apollo vor dem Aussterben durch den Naturschutz regelmäßig und systematisch ausgewählte Flächen an den Steilhängen durch Zurückschneiden und Entfernen der Vegetation im Winter und im frühen Frühling offengehalten. Mit der Anpflanzung von zusätzlichen Mengen der oben erwähnten Nahrungspflanzen der Raupen und Nektarpflanzen der Falter des Mosel-Apollo wird der natürliche Bestand aus gärtnerischen Kulturen ergänzt und erweitert. Seit 2020 erfolgt eine jährliche Aussetzung im Frühjahr von im Labor unter kontrollierten Bedingungen gezüchteten Raupen in hohen Stückzahlen sowohl an den aktuell noch verbliebenen und den bereits erloschenen Flugplätzen im Moseltal als auch in ausgewählten Seitentälern des Moseltales, in denen der Mosel-Apollo bisher entweder gar nicht oder zuletzt vor 100 bis 150 Jahren vorgekommen ist.
Die Kombination der Erhaltung der natürlichen Lebensräume des Mosel-Apollo durch die Bewirtschaftung und Pflege der Felsen und Schotterfluren durch den Steillagenweinbau einerseits und der vorgenannten Rettungsmaßnahmen durch den Naturschutz andererseits sichern den Fortbestand der Population des Mosel-Apollo in der pittoresken Steillagenweinbergslandschaft mit jahrtausendealter Geschichte im Moseltal in der Zukunft unabhängig von weiteren klimatischen Extremereignissen und verhindern, dass der Mosel-Apollo das Schicksal der vielen anderen bereits ausgestorbenen Unterarten des Apollofalters oder Roten Apollos in Europa erleidet.
Populationskollapse des Mosel-Apollo innerhalb und außerhalb des Steillagenweinbaus
Einige Naturschützer zweifeln meine Interpretation der ausschließlich durch die vorgenannten klimatischen Extremereignisse verursachten Populationszusammenbrüche des Mosel-Apollo an und befürchten einen negativen Einfluss der seit den frühen 1970er Jahren im Steillagenweinbau durchgeführten Hubschrauberspritzungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Populationsstärke des Mosel-Apollo. Einen Zusammenhang zwischen den Hubschrauberspritzungen und den vorgenannten Populationsabstürzen kann ich jedoch nicht erkennen, weil der Mosel-Apollo vom Beginn der Hubschrauberspritzungen in den frühen 1970er Jahren bis ins Jahr 2011 permanent in dem vorgenannten stabilen Gleichgewicht der Populationsstärke hin- und hergependelt ist und erst über 40 Jahre nach dem Beginn der Hubschrauberspritzungen erstmals gravierend und entscheidend unter die bisherige Unterstützungslinie gefallen ist.
Außerdem haben die Populationskollapse des Mosel-Apollo seit 2012 nicht nur an den durch Steillagenweinbau bewirtschafteten und gepflegten Flugplätzen, sondern auch an den außerhalb der vertikalen und lateralen Erstreckung des Steillagenweinbaus und somit außerhalb der Trassen der Hubschrauberspritzungen gelegenen Flugplätzen stattgefunden. Der Steillagenweinbau an der Mosel ist schon jetzt nur noch marginal wirtschaftlich und wäre ohne die jährlich durchgeführten Hubschrauberspritzungen völlig unrentabel, so dass ein rechtliches Verbot der Hubschrauberspritzungen zwangsläufig zur Aufgabe des Steillagenweinbaus führen würde, was wiederum in absehbarer Zeit das Zuwachsen und Überwuchern der meisten noch verbliebenen Flugplätze des Mosel-Apollo bedeuten würde. Weil sehr viele Touristen nur wegen der exzellenten Steillagenweine und/oder des unikalen Mosel-Apollos das Moseltal besuchen, wäre von einem rechtlichen Verbot der Hubschrauberspritzungen nicht nur der Steillagenweinbau, sondern auch der Fremdenverkehr im Moseltal in erheblichem Ausmaß und teilweise sogar existenzgefährdend wirtschaftlich betroffen.
Bilder: Karin MeierSynchronie der Populationskollapse von Mosel-Apollo, Altmühl-Apollo, Blau-Apollo und Franken-Apollo
Ein weiterer schlagkräftiger Beweis, dass die Hubschrauberspritzungen von Pflanzenschutzmitteln keinen negativen Einfluss auf die Populationsstärke des Mosel-Apollo haben, ist die Synchronie der Populationszusammenbrüche seit 2012 sowohl beim Mosel-Apollo (Parnassius apollo vinningensis) im Moseltal in einem Gebiet mit Steillagenweinbau und Hubschrauberspritzungen als auch beim Altmühl-Apollo (Parnassius apollo lithographicus) im Altmühltal in der Umgebung von Eichstätt und Solnhofen, beim Blau-Apollo (Parnassius apollo thiemo) im Blautal bei Gerhausen zwischen Blaubeuren und Blaustein und beim Franken-Apollo (Parnassius apollo melliculus und Parnassius apollo franconicus) im Kleinziegenfeldertal (Weismaintal) südlich des Maintales zwischen Lichtenfels und Kulmbach in Gebieten ohne Weinbau und Hubschrauberspritzungen. Die Synchronie der Populationsabstürze seit 2012 bei dem Mosel-Apollo einerseits und dem Altmühl-Apollo, dem Blau-Apollo und dem Franken-Apollo andererseits über eine Distanz von über 500 Kilometern zum Moseltal schließt lokale und kleinregionale Ursachen aus und belegt exklusiv großregionale und überregionale Extremereignisse als Auslöser der Populationskollapse, von denen die oben beschriebenen klimatischen Extremereignisse von erstrangiger Bedeutung sind.
Erlöschen von Flugplätzen des Mosel-Apollo und anderer regionaler Apollofalter innerhalb und außerhalb des Steillagenweinbaus
Das Erlöschen etlicher der früher zahlreichen Flugplätze des Mosel-Apollo im Moseltal und in moselnahen Teilen von Eifel und Hunsrück hat schon vor 100 bis 150 Jahren begonnen und hat damit bereits in der vorindustriellen und frühindustriellen Zeit eingesetzt, als die sekundär-anthropogene Beschleunigung des primär-natürlich induzierten aktuellen progressiven Klimawandels noch nicht oder gerade erst begonnen hatte, und hat insbesondere bereits wesentlich vor dem Beginn der Hubschrauberspritzungen von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau angefangen. Die ersten früheren Flugplätze des Mosel-Apollo sind sogar schon circa 100 Jahre vor dem Beginn der Hubschrauberspritzungen erloschen.
Mit dem Wegfall von immer mehr Flugplätzen wiederholt der Mosel-Apollo exakt das Aussterbeszenario, mit dem in den vergangenen 100 bis 150 Jahren und auch noch in den letzten Jahrzehnten schon viele andere regionale Apollofalter im zentralen Mitteleuropa ausgestorben sind, so dass das bevorstehende Aussterben der aktuell noch verbliebenen natürlichen Populationen des Mosel-Apollo kein regional beschränktes Schicksal ist. Der Mosel-Apollo ist nicht der erste regionale Apollofalter im zentralen Mitteleuropa, der in den vergangenen 100 bis 150 Jahren vom Aussterben betroffen war oder ist, und ebenso ist der Mosel-Apollo auch nicht der letzte regionale Apollofalter, der in den nächsten 100 bis 150 Jahren vom Aussterben betroffen sein wird. Von den vielen bereits ausgestorbenen regionalen Apollofaltern sind etliche auch in solchen Flugprovinzen erloschen, in denen kein Steillagenweinbau betrieben wird und keine Hubschrauberspritzungen durchgeführt werden. Ebenso sind auch zahlreiche Flugplätze des Mosel-Apollo an solchen Lokalitäten erloschen, an denen kein Steillagenweinbau betrieben wird und keine Hubschrauberspritzungen durchgeführt werden.
Im Gegensatz zu dem Mosel-Apollo wurden die anderen bisher schon ausgestorbenen regionalen Apollofalter im zentralen Mitteleuropa nicht durch jährliche Aussetzung von im Labor unter kontrollierten Bedingungen gezüchteten Raupen in hohen Stückzahlen an den Flugplätzen künstlich unterstützt, und wurden auch nicht durch Anpflanzung von zusätzlichen Beständen der wichtigsten Nahrungspflanzen der Raupen und Nektarpflanzen der Falter aus gärtnerischen Kulturen sowie durch Zurückschneiden und Entfernen der Vegetation an den Flugplätzen im Winter supportiert, sondern wurden ohne aktive Erhaltungsmaßnahmen durch den Naturschutz ihrem Schicksal des Verschwindens aus ihren Lebensräumen preisgegeben. Der Mosel-Apollo genießt deshalb dank der vorgenannten Rettungsmaßnahmen vor dem Aussterben ein exklusives Privileg unter den regionalen Apollofaltern im zentralen Mitteleuropa, wodurch sein Überleben in der einzigartigen Steillagenweinbauprovinz mit jahrtausendelanger Tradition im Moseltal gesichert ist.
Der Mosel-Apollo in der seit römischer Zeit und damit seit mehr als 2000 Jahren betriebenen Steillagenweinbauprovinz im Moseltal ist deshalb eine europaweit bevorzugte Unterart des Apollofalters oder Roten Apollos, welche bei konsequenter Fortsetzung der Erhaltung der natürlichen Lebensräume des Mosel-Apollo durch den Steillagenweinbau einerseits und der vorgenannten Rettungsmaßnahmen durch den Naturschutz andererseits auch in den nächsten zwei Millenien an den Steilhängen im Moseltal fliegen wird, wenn von den anderen heute noch verbliebenen Unterarten des Apollofalters oder Roten Apollos schon viele weitere ausgestorben sein werden.
Bild: Detlef Mader
Bild: Detlef Mader
Bild: Detlef Mader
Bild: Detlef Mader
Bild: Detlef MaderRettung von Steillagenweinbau und Mosel-Apollo durch Gerichtsurteile
Wegen ihrer Befürchtungen eines negativen Einflusses auf die Populationsstärke des Mosel-Apollo hatten die Melanargia – Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen (AGL) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nach aus ihrer Sicht erfolglosen und gescheiterten außergerichtlichen Verhandlungen mit den Beklagten, den Beigeladenen und den Winzern in zwei Klagen (Hauptsache und Eilantrag) gegen die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz wegen der aufsichtsbehördlich genehmigten und in 2024 und in 2025 durchgeführten Hubschrauberspritzungen geklagt, haben aber in bisher drei erstinstanzlichen Urteilen und einem zweitinstanzlichen Urteil voll verloren und haben die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage in der Hauptsache gegen die Hubschrauberspritzungen in 2024 (4 K 1355/24.KO und 4 K 619/25.KO) mit seinen Urteilen vom 16. Oktober 2025 abgewiesen. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage in dem Eilantrag gegen die Hubschrauberspritzungen in 2025 (4 L 447/25.KO) mit seinem Urteil vom 26. Mai 2025 abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz in dem Eilantrag gegen die Hubschrauberspritzungen in 2025 (4 L 447/25.KO) mit seinem Beschluss vom 18. August 2025 (1 B 10652/25.OVG) abgewiesen und den Fall durch Ausschluss einer weiteren Revision beendet.
Ich hatte schon vor über einem Jahr gleich nach der Klageerhebung in der Hauptsache in meiner aggressiven und knallharten Stellungnahme für die Klageerwiderung vom 28. Januar 2025 die Meinung vertreten und begründet, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, und habe immer wieder (besonders nach den für die Kläger abschlägigen Urteilen in dem Eilantrag) den Winzervertretern und Winzern empfohlen, die Sache jetzt ganz ruhig, entspannt und gelassen zu sehen, weil ich keine gegenteiligen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte mehr erwarte. Ich freue mich sehr, dass es jetzt am Ende genauso gekommen ist, wie ich es von Anfang an prognostiziert hatte.
Auf der Basis der vorgenannten vier Urteile der Verwaltungsgerichte zulasten der Kläger sind die gegen die beiden Urteile vom 16. Oktober 2025 anhängigen Berufungen der Kläger vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinand-Pfalz (1 A 11707/25.OVG und 1 A 11713/25.OVG) und ebenso weitere zu erwartende Eilanträge der Kläger gegen die Hubschrauberspritzungen in 2026 und in folgenden Jahren völlig aussichtslos und von vorneherein zum Scheitern verurteilt, weil davon auszugehen ist, dass sowohl das Verwaltungsgericht Koblenz als auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in ihren zukünftigen Entscheidungen nicht von ihren sehr umfassenden, sehr schlüssigen und sehr nachvollziehbaren Begründungen in ihren bisherigen Urteilen abweichen werden. Aufgrund der jetzt nach der Niederlagenserie von insgesamt vier Klageabweisungen durch die Verwaltungsgerichte völligen Aussichtslosigkeit weiterer Klagen und Berufungen hat die AGL resigniert und wird nicht mehr aktiv als Kläger am weiteren Verlauf des Rechtsstreits teilnehmen, sondern nur noch passiv die jetzt alleinklagende DUH fachlich beraten und unterstützen.
Ich habe daraufhin an die jetzt alleinklagende DUH und an deren Rechtsvertretung appelliert, dem guten Beispiel, dem Vorbild und der Vernunft der AGL zu folgen und die noch anhängigen Klagen und Berufungen zurückzuziehen, auf weitere Klagen und Berufungen zu verzichten und damit den völlig aussichtslosen Rechtsstreit zu beenden. Ich hoffe sehr, dass die DUH und deren Rechtsvertretung meine Empfehlung ernsthaft prüfen und berücksichtigen wird.
Zukunftsperspektive für Steillagenweinbau und Mosel-Apollo nach den Gerichtsurteilen
Mit dem Verzicht auf eine weitere aktive Teilnahme als Kläger an dem Rechtsstreit hat die AGL jetzt eine solide Basis für weitere außergerichtliche Gespräche und Verhandlungen geschaffen, mit dem Ziel, die Beklagten, die Beigeladenen und die Winzer umfassend über die Wirkungsweise und die Umweltverträglichkeit der aufsichtsbehördlich zur Ausbringung genehmigten Spritzmittel aufzuklären und davon zu überzeugen, bei den Hubschrauberspritzungen auf die von AGL und DUH kritisierten besonders gefährlichen und besonders schädlichen Wirkstoffe zu verzichten. Die Beklagten, die Beigeladenen und die Winzer haben signalisiert, dass es auch in ihrem Interesse ist, besonders gefährliche und besonders schädliche Wirkstoffe bei den Hubschrauberspritzungen nicht mehr einzusetzen, so dass die AGL jetzt mit ihrem Rückzug aus der aktiven Teilnahme als Kläger an dem Rechtsstreit eine vielversprechende Grundlage für weitere außergerichtliche Gespräche und Verhandlungen in entspannter und partnerschaftlicher Atmosphäre mit Kooperation anstelle von Konfrontation geschaffen hat.
Auf der Basis der vorgenannten vier Urteile können die Hubschrauberspritzungen in dem bisherigen Umfang und unter den bisherigen Auflagen bedenkenlos aufsichtsbehördlich weitergenehmigt werden. Der Steillagenweinbau an der Mosel kann damit wie bisher weitergeführt werden und ist gerettet. Mit der Weiterbewirtschaftung der Steillagenweinberge an den Flugplätzen des Mosel-Apollo sind die noch verbliebenen natürlichen Restpopulationen des Mosel-Apollo durch den Erhalt ihrer Lebensräume gerettet, sofern keine weiteren klimatischen Extremereignisse weitere gravierende negative Einflüsse auf die noch verbliebenen natürlichen Restpopulationen des Mosel-Apollo bewirken. Unter der Voraussetzung der weiterhin jährlichen Aussetzung von im Labor gezüchteten Raupen in hohen Stückzahlen an den Flugplätzen kann die Population des Mosel-Apollo durch die regelmäßige und systematische künstliche Unterstützung auch im Falle weiterer klimatischer Extremereignisse stabilisiert werden und ist damit gerettet. Der Steillagenweinbau an der Mosel und der Mosel-Apollo haben somit in dem Rechtsstreit gegen die Hubschrauberspritzungen voll gewonnen und können sich als strahlende Sieger feiern. Ich habe deshalb den Winzervertretern und Winzern empfohlen, diesen existenzsichernden und zukunftsweisenden Erfolg mit edlen Weinen aus ihren Kellern zu genießen.
- Mader, D. (2020). Apokalypse des Mosel-Apollo – Aussterben oder Überleben? Mader, Walldorf. ISBN 978-3-9815850-3-2.
Google Drive - Mader, D. (2021). Quo Vadis, Mosel-Apollo? Mader, Walldorf. ISBN 978-3-9815850-6-3.
Google Drive - Mader, D. (2022). Prolongation der Apokalypse des Mosel-Apollo am Limit der Extinktion: Stagnation, Comeback oder Requiem? Mader, Walldorf. ISBN 978-3-9815850-7-0.
Google Drive - Mader, D. (2026). Historie der Entwicklung der Populationsstärke des Mosel-Apollo von 1895 bis 2025. In Vorbereitung zur Veröffentlichung. Mader, Walldorf. ISBN 978-3-9815850-8-7.
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