Weingüter abgemahnt
Verletzen Weinlagen Persönlichkeitsrechte?
1. April 2024
Werner Elflein
Bild: PixabayBereits Johann Wolfgang von Goethe und Theodor Fontane rühmten den Wein aus dem Erbacher Marcobrunn. Als erste Rheingauer Einzellage erschien der Marcobrunn namentlich auf einem Weinetikett. Das war 1726. Die in der renommierten Lage erzeugten Rieslinge gehören zu den großen Klassikern deutscher Rieslingkultur.
Doch nun bahnt sich Unheil an. Im Auftrag eines Mandanten aus München hat die Starnberger Anwaltskanzlei Beuger & Winkel mehrere Rheingauer Weingüter abgemahnt. Der Grund: Der 38-jährige Schwachstromelektriker Marco Brunn sieht seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt.
Brunns Rechtsanwalt Rex Beuger zum Sachverhalt: „Herr Brunn ist bekennender Biertrinker. Er hat auf seinem Facebookprofil Fotos veröffentlicht, die ihn beim Maßkrugstemmen während des Münchner Oktoberfests zeigen. Mit Wein kennt sich Herr Brunn nicht aus. Umso überraschter war er, als er durch Zufall im Internet die Abbildung einer Weinflasche gesehen hat, die seinen Namen trug.“
Dass es sich um eine Weinlage handelt, deren Name bis ins Mittelalter zurückverfolgt werden kann, überzeugt den Anwalt nicht. „Die Darstellungen unseres Mandanten als Flasche sind zweifellos als ehrabschneidend zu werten. Zudem sind viele der Weine mit dem Kürzel GG versehen. Hier wird unter dem Deckmantel einer angeblichen Verbandsklassifizierung als Großes Gewächs sogar noch eine weitere Beleidigung gegen unseren Mandanten platziert. Der Schriftzug GG kann schließlich als Abkürzung für ‚Gernegroß‘ interpretiert werden. Darüber hinaus kann das Kürzel auch, wie im Internet üblich, als hämisches Doppelgrinsen verstanden werden, was den herabsetzenden Charakter der Gesamtdarstellung noch verstärkt.“
Die betroffenen Weingüter setzen sich zur Wehr und werden durch den renommierten Wiesbadener Verfassungsrechtler Berthold B. Bieger vertreten. „Wir haben der Gegenseite schriftlich mitgeteilt, dass wir Verschwörungstheorien nicht kommentieren und einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegensehen. Wir halten die erhobenen Vorwürfe für konstruiert und realitätsfern. Welche Motivation sollte Rheingauer Weingüter treiben, einen unbekannten Münchner Elektriker zu beleidigen?“
Dem entgegnet wiederum Rechtsanwalt Beuger: „Herr Brunn ist durch seine Veröffentlichung bei Facebook als ein Influenzer für die bayerischen Bierbrauereien öffentlich in Erscheinung getreten und damit der Weinwirtschaft, die derzeit ihre Felle davonschwimmen sieht, ein Dorn im Auge. Wir stellen fest, dass hier seitens Rheingauer Weingüter gezielt Versuche unternommen werden, ihn als Person des öffentlichen Lebens zu diskreditieren.“
Zudem soll der Fall des Marco Brunn nur die Spitze des Eisbergs sein.
Rex Beuger: „Leider müssen wir davon ausgehen, dass es sich um eine von deutschen Spitzenweingütern initiierte groß angelegte Beleidigungskampagne handelt. Diese Weingüter nutzen ihren Bekanntheitsgrad in der internationalen Weinszene schamlos und in äußerst dreister Weise für ihre Zwecke aus.“ Die Starnberger Rechtsanwälte prüfen derzeit, inwieweit sie gegen zahlreiche Weingüter in und rund um Forst an der Weinstraße vorgehen werden. „Wir vertreten neben Herrn Brunn auch die ehemalige Spitzensportlerin Claudia Pechstein. In der Bildersuche des Suchdienstes Google ist ein Foto auffindbar, das sie 2005 auf der Kölner Lebensmittelmesse Anuga mit einem Glas Bier in der Hand zeigt. Nun wird sie von Pfälzer Winzern durch ihren Namen auf Weinflaschen in derselben Weise beleidigt wie Herr Brunn. Niemand kann ernsthaft behaupten, es gäbe hier keinen Zusammenhang.“
Besonders schwer wiegt laut des Starnberger Anwalts ein weiterer Fall, in dem nicht selten dieselben Pfälzer Weingüter involviert sind. Dieser betrifft die Weinlage Ungeheuer. Im Interesse der Erben eines bekannten, 1989 verstorbenen Schauspielers, von dem ein altes Schwarzweißfoto existieren soll, das ihn in der Nähe eines an einer Gaststätte angebrachten Brauereischildes zeigt, erwägt die Kanzlei sogar eine Strafanzeige wegen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. „Hier spiegelt sich der zunehmende Grad der Verrohung in unserer Gesellschaft wider“, so Beuger.
Spätestens in vier Wochen soll in allen genannten Fällen zivilrechtlich Klage beim zuständigen Königlich Bayerischen Amtsgericht erhoben werden.