Künstler
Hochheim am Main • Deutschland
Bild: Deutsches WeininstitutKünstler
Geheimrat-Hummel-Platz 1a
65239 Hochheim am Main
Deutschland
Telefon: +49 6146 83860
Telefax: +49 6146 7335
Internet: www.weingut-kuenstler.de
E‑Mail: info@weingut-kuenstler.de
Die Weine im Überblick
2022er Chardonnay vom Kalkstein Qualitätswein trocken
VDP.GUTSWEIN ®
Deutschland
Rheingau • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Amtliche Prüfungsnummer 40060 11 23 • 13,5 % vol Alkohol
2021er Hochheimer Hölle Im Neuenberg Riesling Qualitätswein trocken
VDP.ERSTE LAGE ® / VDP.ERSTES GEWÄCHS ®
Deutschland
Rheingau • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Amtliche Prüfungsnummer 40060 10 22 • 12,5 % vol Alkohol
2021er Hochheimer Stielweg Riesling Alte Reben Qualitätswein trocken
VDP.ERSTE LAGE ® / VDP.ERSTES GEWÄCHS ®
Deutschland
Rheingau • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Amtliche Prüfungsnummer 40060 14 22 • 13 % vol Alkohol
2021er Erbacher Marcobrunn Riesling Qualitätswein trocken
VDP.GROSSE LAGE ® / VDP.GROSSES GEWÄCHS ®
Deutschland
Rheingau • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Amtliche Prüfungsnummer 40060 60 22 • 13 % vol Alkohol
2021er Chardonnay vom Kalkstein Qualitätswein trocken
VDP.GUTSWEIN ®
Deutschland
Rheingau • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Amtliche Prüfungsnummer 40060 11 22 • 13,5 % vol Alkohol
2017er Assmannshäuser Rosé Sekt brut nature
Deutschland
Rheingau • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Amtliche Prüfungsnummer 40060 53 19 • 12 % vol Alkohol
2016er Hochheimer Stein Riesling Sekt extra brut
Deutschland
Rheingau • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Amtliche Prüfungsnummer 40060 52 20 • 12 % vol Alkohol
2016er Riesling Sekt brut
Deutschland
Losnummer 61754 • 12 % vol Alkohol
2011er Chardonnay Sekt brut nature
Deutschland
Rheingau • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Amtliche Prüfungsnummer 40060 50 20 • 12 % vol Alkohol
2010er Chardonnay Sekt brut
Deutschland
Losnummer 61163 • 12 % vol Alkohol
2010er Hochheimer Hölle Riesling Kabinett trocken
Deutschland
Rheingau • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Amtliche Prüfungsnummer 40060 10 11 • 12,5 % vol Alkohol
2010er Hochheimer Reichestal Riesling Kabinett
Deutschland
Rheingau • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Amtliche Prüfungsnummer 40060 3 05 • 7,5 % vol Alkohol
Zeichenerklärung
| 🯅 | Die Bewertung des Weins basiert auf einen einzelnen Verkoster. Der Verkoster wird namentlich im Kontext der Bewertung genannt. Die Verkostung erfolgte entweder offen oder blind. Im Falle einer blinden Verkostung ist diese explizit als solche gekennzeichnet. |
| 🯅🯅 | Die Bewertung des Weins basiert auf zwei Verkostern. Die Verkoster werden namentlich im Kontext der Bewertung genannt. Die Verkostung erfolgte nach dem Vier-Augen-Prinzip, bei der sich beide Verkoster auf eine gemeinsame Bewertung einigen. |
| 🯅🯅🯅 | Die Bewertung basiert auf einer Verkostung unserer Jury und gibt den von uns aus den Einzelbewertungen der Verkoster errechneten Mittelwert an. Unser Mittelwert basiert auf dem Median. |
| ⚖ | Die Bewertung des Weins erfolgte im Rahmen einer Blindverkostung. Für eine Blindverkostung gelten bei uns strenge Regeln. Die Verkoster erhalten grundsätzlich keinerlei Informationen, die eine Identifizierung der Weine ermöglicht. Weitere Informationen, die über die Themenstellung hinausgehen, sind den Verkostern nur dann zugänglich, wenn sie für das Verständnis der Weine unbedingt erforderlich sind. |
| 🕓 | Für die Verkostung des Weins stand uns – typischerweise während einer offenen Verkostungsveranstaltung, beispielsweise einer Weinmesse – nur wenig Zeit zur Verfügung. Der Wein konnte daher in seiner Entwicklung im Glas nicht über einen längeren Zeitraum beobachtet werden. Die Aussagefähigkeit unserer Bewertung kann daher unter Umständen eingeschränkt sein. |
| ⛬ | Der Wein wurde als Fassmuster oder vor Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer oder staatlichen Prüfnummer verkostet. Muster ungefüllter Weine werden von uns nur in Ausnahmefällen akzeptiert, und auch nur dann, wenn wir von einer ausreichenden Stabilität auf der Flasche für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten ausgehen können. |
| ▲ | Der Wein zeigte sich bei unserer Verkostung sensorisch auffällig. Dabei muss es sich nicht zwingend um einen Weinfehler handeln. Qualität und Quantität der Auffälligkeit werden von uns kategorisiert und fließen in die Bewertung ein. Weinfehler wie Korkschmecker oder die untypische Alterungsnote führen grundsätzlich zu einer vollständigen Ablehnung. |
| Verkostungen, die sich auf dieselbe Flasche eines Weins beziehen, werden optisch durch eine Punktelinie zusammengefasst. |