Ploder-Rosenberg
St. Peter im Lavanttal • Österreich
Bild: Deutsches WeininstitutPloder-Rosenberg
St. Peter 86
8093 St. Peter im Lavanttal
Österreich
Telefon: +43 3477 3234
Telefax: +43 3477 3234-4
Internet: www.ploder-rosenberg.at
E‑Mail: office@ploder-rosenberg.at
Die Weine im Überblick
2013er Grauburgunder trocken
Österreich
Steirerland ↳ Steiermark • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
13,5 % vol Alkohol
⛬
2013er Sauvignon Blanc Qualitätswein trocken
Österreich
Steirerland ↳ Steiermark • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Staatliche Prüfnummer 10 N 4274 14 • 12,5 % vol Alkohol
2012er Morillon Qualitätswein trocken
Österreich
Steirerland ↳ Steiermark • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Staatliche Prüfnummer 28 N 7579 13 • 12,5 % vol Alkohol
2010er Pinot Gris „Linea“ Qualitätswein trocken
Österreich
Steirerland ↳ Steiermark • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Staatliche Prüfnummer 50 N 9957 12 • 13,5 % vol Alkohol
2010er Sauvignon Blanc „Linea“ Qualitätswein trocken
Österreich
Steirerland ↳ Steiermark • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Staatliche Prüfnummer 50 N 9958 12 • 13,5 % vol Alkohol
2009er Chardonnay „Linea“ Reserve Qualitätswein trocken
Österreich
Steirerland ↳ Steiermark • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Staatliche Prüfnummer 407 N 5838 11 • 13,5 % vol Alkohol
Zeichenerklärung
| 🯅 | Die Bewertung des Weins basiert auf einen einzelnen Verkoster. Der Verkoster wird namentlich im Kontext der Bewertung genannt. Die Verkostung erfolgte entweder offen oder blind. Im Falle einer blinden Verkostung ist diese explizit als solche gekennzeichnet. |
| 🯅🯅 | Die Bewertung des Weins basiert auf zwei Verkostern. Die Verkoster werden namentlich im Kontext der Bewertung genannt. Die Verkostung erfolgte nach dem Vier-Augen-Prinzip, bei der sich beide Verkoster auf eine gemeinsame Bewertung einigen. |
| 🯅🯅🯅 | Die Bewertung basiert auf einer Verkostung unserer Jury und gibt den von uns aus den Einzelbewertungen der Verkoster errechneten Mittelwert an. Unser Mittelwert basiert auf dem Median. |
| ⚖ | Die Bewertung des Weins erfolgte im Rahmen einer Blindverkostung. Für eine Blindverkostung gelten bei uns strenge Regeln. Die Verkoster erhalten grundsätzlich keinerlei Informationen, die eine Identifizierung der Weine ermöglicht. Weitere Informationen, die über die Themenstellung hinausgehen, sind den Verkostern nur dann zugänglich, wenn sie für das Verständnis der Weine unbedingt erforderlich sind. |
| 🕓 | Für die Verkostung des Weins stand uns – typischerweise während einer offenen Verkostungsveranstaltung, beispielsweise einer Weinmesse – nur wenig Zeit zur Verfügung. Der Wein konnte daher in seiner Entwicklung im Glas nicht über einen längeren Zeitraum beobachtet werden. Die Aussagefähigkeit unserer Bewertung kann daher unter Umständen eingeschränkt sein. |
| ⛬ | Der Wein wurde als Fassmuster oder vor Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer oder staatlichen Prüfnummer verkostet. Muster ungefüllter Weine werden von uns nur in Ausnahmefällen akzeptiert, und auch nur dann, wenn wir von einer ausreichenden Stabilität auf der Flasche für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten ausgehen können. |
| ▲ | Der Wein zeigte sich bei unserer Verkostung sensorisch auffällig. Dabei muss es sich nicht zwingend um einen Weinfehler handeln. Qualität und Quantität der Auffälligkeit werden von uns kategorisiert und fließen in die Bewertung ein. Weinfehler wie Korkschmecker oder die untypische Alterungsnote führen grundsätzlich zu einer vollständigen Ablehnung. |
| Verkostungen, die sich auf dieselbe Flasche eines Weins beziehen, werden optisch durch eine Punktelinie zusammengefasst. |