Singer-Fischer
Ingelheim am Rhein • Deutschland
Bild: Deutsches WeininstitutSinger-Fischer
Obentrautstraße 39
55218 Ingelheim am Rhein
Deutschland
Telefon: +49 6130 944000
Telefax: +49 6130 944002
Internet: www.singer-fischer.de
E‑Mail: weingut@singer-fischer.de
Die Weine im Überblick
2018er Riesling Sekt brut
Deutschland
Rheinhessen • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Amtliche Prüfungsnummer 4359140 22 20 • 12 % vol Alkohol
2018er Gelber Muskateller Sekt brut
Deutschland
Rheinhessen • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Amtliche Prüfungsnummer 4359140 8 20 • 12 % vol Alkohol
2018er „Ryslyng“ Riesling Sekt brut
Deutschland
Losnummer 16/19 • 12 % vol Alkohol • abgefüllt unter dem früheren Betriebsnamen Sekthaus Tryo
2017er „Mythos“ Chardonnay Blanc de Blancs Sekt brut nature
Deutschland
Rheinhessen • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Amtliche Prüfungsnummer 4359140 15 19 • 12,5 % vol Alkohol • abgefüllt unter dem früheren Betriebsnamen Sekthaus Tryo
2017er Pinot Blanc de Noirs „Fußstapfen“ Sekt brut nature
Deutschland
Rheinhessen • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Amtliche Prüfungsnummer 4359140 20 18 • 12 % vol Alkohol
2017er Pinot Blanc de Noirs Sekt brut
Deutschland
Rheinhessen • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Amtliche Prüfungsnummer 4359140 31 19 • 12 % vol Alkohol
Zeichenerklärung
| 🯅 | Die Bewertung des Weins basiert auf einen einzelnen Verkoster. Der Verkoster wird namentlich im Kontext der Bewertung genannt. Die Verkostung erfolgte entweder offen oder blind. Im Falle einer blinden Verkostung ist diese explizit als solche gekennzeichnet. |
| 🯅🯅 | Die Bewertung des Weins basiert auf zwei Verkostern. Die Verkoster werden namentlich im Kontext der Bewertung genannt. Die Verkostung erfolgte nach dem Vier-Augen-Prinzip, bei der sich beide Verkoster auf eine gemeinsame Bewertung einigen. |
| 🯅🯅🯅 | Die Bewertung basiert auf einer Verkostung unserer Jury und gibt den von uns aus den Einzelbewertungen der Verkoster errechneten Mittelwert an. Unser Mittelwert basiert auf dem Median. |
| ⚖ | Die Bewertung des Weins erfolgte im Rahmen einer Blindverkostung. Für eine Blindverkostung gelten bei uns strenge Regeln. Die Verkoster erhalten grundsätzlich keinerlei Informationen, die eine Identifizierung der Weine ermöglicht. Weitere Informationen, die über die Themenstellung hinausgehen, sind den Verkostern nur dann zugänglich, wenn sie für das Verständnis der Weine unbedingt erforderlich sind. |
| 🕓 | Für die Verkostung des Weins stand uns – typischerweise während einer offenen Verkostungsveranstaltung, beispielsweise einer Weinmesse – nur wenig Zeit zur Verfügung. Der Wein konnte daher in seiner Entwicklung im Glas nicht über einen längeren Zeitraum beobachtet werden. Die Aussagefähigkeit unserer Bewertung kann daher unter Umständen eingeschränkt sein. |
| ⛬ | Der Wein wurde als Fassmuster oder vor Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer oder staatlichen Prüfnummer verkostet. Muster ungefüllter Weine werden von uns nur in Ausnahmefällen akzeptiert, und auch nur dann, wenn wir von einer ausreichenden Stabilität auf der Flasche für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten ausgehen können. |
| ▲ | Der Wein zeigte sich bei unserer Verkostung sensorisch auffällig. Dabei muss es sich nicht zwingend um einen Weinfehler handeln. Qualität und Quantität der Auffälligkeit werden von uns kategorisiert und fließen in die Bewertung ein. Weinfehler wie Korkschmecker oder die untypische Alterungsnote führen grundsätzlich zu einer vollständigen Ablehnung. |
| Verkostungen, die sich auf dieselbe Flasche eines Weins beziehen, werden optisch durch eine Punktelinie zusammengefasst. |